Ihr habt euch dazu entschlossen euren Traum zu verwirklichen und für ein Jahr nach Neuseeland zu reisen? Glückwunsch zu dieser Entscheidung! Solltet ihr jedoch nicht nur daran interessiert sein herumzureisen, sondern wollt / müsst nebenbei auch ein wenig Geld verdienen, dann kommt ihr nicht drumherum ein Working-Holiday-Visum, auch Working-Holiday-Permit genannt, für Neuseeland zu beantragen.
Wer jetzt schon Angst vor dem ganzen Papierkram hat den können wir beruhigen. Die Beantragung ist echt einfach, und solange ihr die Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr euch einer Zusage sicher sein.
Was kostet mich der Spaß ?
Die Kosten für ein „Working-Holiday-Visum“ betragen zur Zeit 208 Neuseeländische Dollar. Ganz wichtig: ihr könnt das Ganze nur mit einer Kreditkarte bezahlen und nicht per Überweisung tätigen!
Voraussetzungen für das Working Holiday Visum Neuseeland
1. Staatsbürgerschaft
Als deutscher Staatsbürger hast du das Glück ziemlich einfach ein Visum für Neuseeland zu bekommen. Zwischen Deutschland und Neuseeland besteht ein bilaterales Abkommen, welches Staatsbürgern beider Länder ein unlimitertes Kontingent an „Working-Holiday-Visas“ bietet.
2. Gültiger Reisepass
Solltet ihr einen aktuellen Reisepass haben, welcher zum Zeitpunkt der Einreise nach Neuseeland noch mindestens 15 Monate gültig ist, dann erfüllt ihr eine weitere wichtige Voraussetzung für das Visum. Solltet ihr keinen haben, dann müsst ihr mit einem Passbild, eurem Personalausweis und etwas Geld auf das nächstgelegene Einwohnermeldeamt eures Vertrauens. Für die Ausstellung eines Reisepasses müsst ihr zwischen 37 und 60 Euro einplanen, abhängig von eurem Alter und der gewünschten Seitenanzahl.
3. Alter
Solltet ihr den Zenit eures Lebens noch nicht überschritten haben, sondern zwischen 18 und 30 Jahre alt sein;), dann steht einer Beantragung des Working-Holiday-Visum nichts im Wege. Um es ganz genau zu sagen, müsst ihr das Working-Holiday-Permit vor eurem 31. Geburtstag beantragen, einreisen könnt ihr also auch mit 31 Jahren.
4. Finanzielle Mittel und Flugticket
Natürlich bekommt ihr auch in Neuseeland nichts umsonst. Bei der Einreise nach Neuseeland müsst ihr deshalb 4200 Neuseeländische Dollar nachweisen (ungefähr 2460 Euro). Diese Summe soll gewährleisten, dass eure Lebenshaltungskosten gedeckt sind und ihr nicht sofort als Sozialfall Unterstützung von der Regierung benötigt. Das Ganze dient lediglich als eine Art Absicherung.
Hinzu kommt, dass ihr bei der Einreise ein Rückflugticket oder Weiterflugticket nachweisen müsst. Alternativ besteht die Möglichkeit genug Geld vorzuweisen, um einen Rückflug buchen zu können. Klingt doch bis hier gar nicht so kompliziert, oder?
5. Auslandskrankenversicherung
Jetzt braucht ihr nur noch eine wichtige Sache für das Working-Holiday-Permit: den Nachweis darüber, dass ihr während eures gesamten Aufenthalts krankenversichert seid. Eine Selbstverständlichkeit meinen wir, schließlich kann es immer mal passieren, dass ein Arztbesuch nötig wird. Wir mussten selbst einmal Gebrauch von unserer Auslandskrankenversicherung machen und waren froh sie abgeschlossen zu haben!
Wars das? Jap, fast!
Für die Beantragung seid ihr nun bestens gewappnet. Einige Besonderheiten bzw. Sonderregelungen gilt es aber noch zu beachten!
Zusatzbestimmungen
Vorstrafen sind ein absolutes Ausschlusskriterium und es ist somit nicht möglich ein Visum zu erhalten.
Weiterhin ist es nicht möglich mit seinen Kindern nach Neuseeland einzureisen und ein Working-Holiday-Visum zu bekommen.
Weiterbildung?!? Ihr dürft euer Working-Holiday-Visum nicht nur dazu nutzen Geld zu verdienen, sondern ebenfalls um euch weiterzubilden. Ihr wollt einmal ins neuseeländische Unileben schnuppern oder Kurse an anderen Bildungsinstituten besuchen? Das ist mit dem Visum möglich, solange es die Dauer von sechs Monaten nicht überschreitet.
Gültigkeit des Visums
Du hältst endlich dein Working-Holiday-Visum in der Hand, weißt aber noch nicht so Recht, wann du nach Neuseeland möchtest? Kein Problem, nach der Ausstellung du hast 12 Monate Zeit einzureisen.
Sobald du nach Neuseeland eingereist bist gilt dein Visum. Ab dem Tag der Einreise ist dieses für 12 Monate gültig. Während dieser Zeit kannst du beliebig oft ein- bzw. ausreisen. Die Dauer des Visums wird dadurch nicht beeinflusst (d.h.12 Monate nach der ersten Einreise läuft das Visum aus).
Verlängerung
Solltet ihr mindestens 3 Monate als Saisonarbeiter gearbeitet haben und euch gefällt es so gut, dass ihr nicht schon nach 12 Monaten nach Hause möchtet, dann könnt ihr eine Verlängerung beantragen (zur Saisonarbeit zählt u.a Farmarbeit, Fruitpicking und Arbeiten in Weinanbaubetrieben).
Im Zweifel könnt ihr jedoch jederzeit Immigration New Zealand kontaktieren. Wichtig ist, dass ihr eure geleistete Arbeit mit Belegen nachweisen müsst. Also vergesst nicht euch die Nachweise von euren Arbeitgeber zukommen zu lassen.
Aus eurem Working-Holiday-Permit wird dann ein Working-Holiday-Maker Extension Permit. Die Gebühr für die Beantragung beträgt hierbei 120 Neuseeländische Dollar.
Für weitere drei Monate ist der Preis doch in Ordnung, oder? Hier gelangt ihr zum Antrag für die Verlängerung eures Visums.
Alle Fragen sind geklärt und die Voraussetzungen erfüllt? Dann könnt ihr nun mit der Beantragung starten.
Doch noch Fragen? Über eine Nachricht oder einen Kommentar freuen wir uns!
Wir wünschen euch ganz viel Spaß in Neuseeland!
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
[…] Solltest du jedoch noch Fragen zum Working-Holiday Visa haben, dann haben wir hier den richtigen Artikel für dich: Working Holiday Visum Neuseeland […]